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Marokko Ärztliche Versorgung

In den Ferienzentren und den großen Städten Marokkos steht eine ausreichende Zahl von Ärzten und Krankenhäusern zur Verfügung.

Arztrechnungen müssen in Marokko gleich bezahlt werden. Auch wenn zwischen Deutschland und Marokko ein gegenseitiges Krankenversicherungsabkommen besteht, sind die Durchführungsbestimmungen vor Ort noch relativ unbekannt. Man lasse sich Krankenrechnungen sehr genau spezifizieren, um sie in Deutschland der Krankenkasse zur Rückerstattung vorlegen zu können. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, welche Papiere Sie mitnehmen müssen, welche Kosten Ihre Krankenkasse erstattet, und ob eine Zusatzversicherung anzuraten ist.

Impfungen sind für eine Reise nach Marokko nicht vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch eine Vorsorge gegen Polio, Tetanus und eventuell gegen Typhus und Hepatitis.

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