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Spanien Ärztliche Versorgung

Zwischen Deutschland und Spanien besteht ein Abkommen, das Reisenden im Rahmen eines Gegenseitigkeitsvertrages ärztliche Behandlung zusichert. Voraussetzung ist ein internationaler Krankenschein, den die heimische Krankenkasse ausstellt. Nicht alle spanischen Ärzte akzeptieren jedoch diese Auslandskrankenscheine und kassieren statt dessen ihr Honorar in bar. In diesem Fall sollte man alle Quittungen aufbewahren, um sich den ausgelegten Betrag von der heimischen Krankenkasse erstatten zu lassen. Eine Zusatzversicherung ist empfehlenswert.

Apotheken erkennt man an einem grünen oder roten Kreuz auf weißem Grund.

Impfungen sind für die Einreise nach Spanien nicht vorgeschrieben.

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