Krankenhäuser und zahlreiche Arztpraxen gibt es in jeder größeren Stadt und touristisch gut erschlossenen Regionen, in kleineren Ortschaften finden sich zumeist nur Gemeindehospitäler. Bei der heimischen Krankenkasse ist ein für die Türkei gültiger Auslandskrankenschein erhältlich. Dieser wird jedoch nicht von allen Ärzten in der Türkei anerkannt. In diesem Fall müssen die Behandlungskosten vor Ort bar bezahlt werden. Gegen Vorlage der Quittungen erhält man nach der Reise in der Regel die Kosten erstattet. Auf jeden Fall aber sollte man sich schon vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenerstattung informieren. Eine Zusatzversicherung ist empfehlenswert.
Für die Einreise in die Türkei sind keine Impfungen vorgeschrieben. Jeder Reisende sollte aber einen ausreichenden Schutz gegen Tetanus und Polio und gegebenenfalls gegen Hepatitis haben. Erkundigen Sie sich vor der Reise beim Gesundheitsamt oder bei einem tropenmedizinischen Institut über aktuelle Empfehlungen für eine Malaria-Prophylaxe.

